FAQ

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Muss ich einen festen Termin buchen?

Sie brauchen bei mir keinen festen Termin zu buchen, sondern können auch sporadisch Termine wahrnehmen. Ich habe dafür einen E-Mail-Verteiler durch den ich freie Termine regelmäßig und ggf. auch kurzfristig kommuniziere. Wenn Sie einen Termin wahrnehmen möchten, geben Sie mir einfach eine Rückmeldung. Auch hier gilt jedoch: Ein gebuchter Termin gilt als verbindlich (siehe Frage 5).

Welche Vorteile hat ein fester Termin?

Der wichtigste Vorteil eines festen Termins ist es, dass ich Sie regelmäßig einplane und dadurch – z.B. vor Arbeiten – keine Engpässe entstehen können. Außerdem kann ich in diesem Modell regelmäßig mit Ihrem Kind arbeiten, was u. U. sinnvoller ist, als nur sporadisch etwas zu tun. Hier bleibt auch Zeit, zwischendurch Lücken aufzuarbeiten. Bitte beachten Sie: um einen festen Termin bei mir zu bekommen, müssen Sie sich umgekehrt verpflichten, den Termin regelmäßig wahrzunehmen. Das gilt auch dann, wenn z.B. vor den Sommerferien in der Schule nicht mehr viel „läuft“. Familien, die vor den Sommerferien kündigen, kann ich im darauf folgenden Schuljahr nicht mehr für einen festen Termin einplanen.

Welchen Vorteil hat es, wenn Sie nur sporadisch Termine buchen?

Wenn Sie nur sporadisch Termine wahrnehmen, hat das den Vorteil, dass Sie keine Verpflichtung eingehen und sich aus dem Pool der frei werdenden Termine jederzeit so bedienen können, wie es für Sie passt und notwendig ist. Bitte beachten Sie: Da ich in der Regel sehr gut gebucht bin, kann es sein, dass in diesem Modell kein Termin zur Verfügung steht, wenn Sie dringend einen brauchen würden. Vor allem dann, wenn in den Schulen viele Arbeiten geschrieben werden, kann es vorkommen, dass ich keine freien Termine habe.

Ich möchte einen festen Termin haben. Wie schnell bekomme ich meinen Wunschtermin?

Das kann man nicht pauschal beantworten. Das hängt immer von der jeweiligen Planungssituation bei mir, von der Dynamik innerhalb der Termine, aber auch von logistischen Faktoren (Fahrtwege, Fahrtzeiten) ab. Es kann sein, dass Sie eine Weile warten und Geduld mitbringen müssen, genauso gut kann es aber auch sein, dass sich relativ schnell eine Konstellation ergibt, die für Sie günstig ist. In meinem Plan ist in der Regel immer Bewegung. Umso flexibler Sie sind, desto einfacher wird es, einen geeigneten Termin zu finden. Ich bin immer bemüht, die Wünsche der Familien so schnell wie möglich zu realisieren.

Was geschieht, wenn ich einen gebuchten Termin absagen muss?

Ein von Ihnen gebuchter Termin ist immer verbindlich, egal ob es sich um einen festen (wöchentlichen) Termin handelt, oder einen Einzeltermin, den Sie mit mir ausgemacht haben. Wenn Sie einen solchen Termin absagen müssen, gebe ich ihn umgehend in einen dafür vorgesehenen E-Mail-Verteiler. Diese Nachrichten erreichen alle Eltern, deren Kinder ich unterrichte und auch alle Familien, die auf der Warteliste für meinen Unterricht stehen. Wenn jemand Ihren Termin übernimmt, müssen Sie diesen auch nicht bezahlen. Falls sich jedoch niemand findet, der den Termin übernehmen möchte, muss ich ihn leider regulär berechnen. Ich kann – auf Wunsch und sofern Sie mir dies mitteilen – diese Zeit dann gerne nutzen, um Arbeitsmaterialien für Ihren Sohn/Ihre Tochter zu erstellen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Termin übernommen wird, der in den Verteiler gegeben wird?

Das kommt auf verschiedene Faktoren an. Wenn der Termin günstig liegt und in Zeiten, in denen in den Schulen viele Arbeiten geschrieben werden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich jemand findet, der den Termin gerne übernimmt. Liegt der Termin logistisch oder von der Uhrzeit her ungünstig, ist in den Schulen gerade „Flaute“ oder sind in diesem Moment ohnehin viele Termine im Verteiler, sind die Aussichten schlechter. Sehr ungünstig für Terminabsagen sind die letzten Wochen vor den Sommerferien und Zeiten, in denen durch viele Feiertage ohnehin ein erhöhtes Terminangebot besteht (vor allem im Mai und Juni).

Warum gibt es so eine strenge Absageregel?

Zuerst: diese Regelung ist keine Willkür und dient auch nicht dazu, jemanden zu gängeln. Es ist diejenige Regelung, die sich in den vielen Jahren meiner Praxis am besten bewährt hat. Die Regelung gibt Ihnen und mir Planungssicherheit und hat zudem viele weitere Vorteile, deren Ausführung hier den Rahmen sprengen würde. Sie dürfen sicher sein, dass ich mir sehr viele Gedanken über diese Regelung gemacht habe und auch ihre Nachteile kenne. Insofern bitte ich Sie, mich nur dann zu buchen, wenn Sie mit meiner Absageregelung einverstanden sind. Spätere Diskussionen sind enervierend für beide Seiten.

Gelten die Absageregelungen wirklich auch bei Krankheit? Selbst wenn wir ein Attest vorlegen?

Ja, meine Absageregelung gilt auch bei Krankheit, denn wirtschaftlich spielt es für mich keine Rolle, aus welchem Grund die Absage erfolgt. Die Kosten für den Unterricht sind – damit sie für Sie so niedrig wie möglich bleiben – so austariert, dass ich meine Kosten gerade eben decken kann. Daneben hat sich eine einheitliche Absageregelung, bei der wir nicht über die Gründe diskutieren müssen und darüber „wie krank“ ein Kind aktuell ist, in vielen Jahren der Praxis sehr gut bewährt.

Mein Kind ist krank und war nicht in der Schule. Kann ich den Nachhilfetermin trotzdem wahrnehmen?

Da Sie Ihren Termin im Zweifelsfall bezahlen müssen (siehe oben), kann ich sehr gut verstehen, dass Sie versuchen, ihn auch zu nutzen. Das ist Ihr gutes Recht und wenn Ihr Kind nur einen Schnupfen, Zahnweh oder eine leichte Magenverstimmung hat, sicherlich auch in Ordnung. Wenn Ihr Kind allerdings ansteckend krank oder so krank ist, dass es ins Bett gehört, ist es weder gesundheitlich noch pädagogisch eine gute Idee, es zum Nachhilfeunterricht zu „zwingen“. Daneben bin natürlich auch ich nicht scharf darauf, mich bei Ihnen anzustecken oder Krankheiten von Ihnen zu anderen Familien zu bringen. Bedenken Sie dabei bitte auch immer, dass es Kinder gibt, die eine Grunderkrankung haben und für die eine Infektion fatale Folgen haben kann. Wägen Sie deshalb bitte fair ab und handeln Sie im Sinne aller bitte umsichtig und verantwortungsbewusst. Eine ansteckende Krankheit – welcher Art auch immer – ist aus meiner Sicht auf jeden Fall ein Grund, die Stunde abzusagen.

Kann ich einen Termin gegen einen anderen tauschen, wenn ich ihn nicht wahrnehmen kann?

Leider ist dies nicht möglich. Da ich in der Regel komplett ausgebucht bin, ist jeder freie Termin ein Termin, bei dem eine andere Familie auf Kostenübernahme hofft – ein Termintausch würde das Problem also nicht lösen.

Kann ich einen Termin, den ich nicht wahrnehmen kann, gegen einen Ferientermin tauschen?

Auch dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Wenn ein von Ihnen abgesagter Termin nicht von einer anderen Familie wahrgenommen werden kann, ist er auch für mich wertlos – mit der entstehenden „Freizeit“ kann ich in der Regel nichts anfangen, ich kann die Zeit nur sehr selten anderweitig nutzen. Vielmehr entsteht für mich unter Umständen sogar ungünstiger Leerlauf. Meine Ferien hingegen plane ich mit unterrichtsfreien Zeiten und Unterrichtszeiten so, dass es wirtschaftlich tragbar ist und ich mich trotzdem regenerieren kann. Sie können deshalb natürlich jederzeit nachfragen, ob ein Tausch möglich ist – in den allermeisten Fällen wird die Antwort aber negativ sein.

Findet der Unterricht auch in den Ferien statt? Muss ich also, wenn ich einen festen Termin gebucht habe, auch Unterricht in den Ferien wahrnehmen?

Nein, alle offiziellen hessischen Ferienzeiten und Feiertage sind vom Unterricht ausgenommen. Während der offiziellen Schulferien und an Feiertagen findet also kein Unterricht statt – feste Termine entfallen in dieser Zeit und Sie haben dementsprechend während der Ferien auch keine Kosten. Meistens biete ich während der Ferien (und an vielen Feiertagen) die Möglichkeit an, außerplanmäßige Unterrichtsstunden zu buchen, wenn ihr Kind die freie Zeit nutzen soll, um Lücken aufzuarbeiten. Ich informiere Sie in meinem Verteiler rechtzeitig über meine jeweilige Planung.

Kann ich den Unterricht schon ein paar Wochen vor den Sommerferien kündigen, um Geld zu sparen?

Sie können den Unterricht selbstverständlich jederzeit kündigen. Ich bitte Sie allerdings um Verständnis, dass Sie nach einer vorzeitigen Kündigung generell keinen festen Termin mehr bei mir bekommen, sondern nur noch Einzeltermine buchen können.